Donnerstag, 14. Juni 2012

Kündigung – was nun?


Stellen Sie sich vor, Sie erhalten nachfolgendes Schreiben. Welche Gefühle, Sorgen, Ängste, Wut, Verzweiflung… entstehen bei Ihnen?

Sehr geehrter Herr Mustermitarbeiter,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende, am 01.10.2002 geschlossene Arbeitsverhältnis,  fristgerecht zum 31.12.2012. Sollte die im Arbeits- und Tarifvertrag vereinbarte Kündigungsfrist wider Erwarten zu diesem Zeitpunkt nicht gewahrt sein, kündigen wir hiermit vorsorglich zum nächstmöglichen Termin.

Der massive Rückgang von Aufträgen, der Entlassungen innerhalb des Betriebes unumgänglich macht, begründet unsere Entscheidung, das mit bestehende Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen zu beenden. Leider ist es uns trotz aller Bemühungen nicht möglich, Sie an anderer Stelle weiter zu beschäftigen.

Die wichtigsten Schritte für die Zeit nach der Kündigung

Erste Woche

Spätestens am 7. Tag nach der Kündigung müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden, sonst riskieren Sie eine Kürzung des Arbeitslosengelds. Beantragen Sie bei der Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld und informieren Sie sich dort über Weiterbildungen.

Zweite Woche

Nach dem ersten Schock informieren Sie sich bei Betriebsrat, Gewerkschaft oder Berufsverband über Ihre Rechte. Anwälte für Arbeitsrecht bieten umfassende Beratung. Beachten Sie dabei die Fristen von 3 Wochen für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ab dem Kündigungstag. Also ist Eile geboten.

Hier der Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html

Dritte Woche

Treffen Sie Vorsorge, wenn die Kündigung nicht abwendbar ist, geht es für Sie darum, über die Konditionen des Ausstiegs zu verhandeln z. B. Abfindung, Finanzierung einer Outplacement-Beratung durch das Unternehmen, Hilfe bei der Stellensuche durch einen Outplacement-Berater…