Freitag, 29. Mai 2015

Zwischenzeugnis - Risiko oder Chance?

Wenn Sie als Mitarbeiter oder Führungskraft ein Zwischenzeugnis anfordern, setzen Sie für Ihren Arbeitgeber ein Signal!

Der Arbeitgeber wird aufmerksam. Und stellt sich Fragen.

Warum will Herr Schmidt denn ein Zwischenzeugnis?
Ist er mit seiner Arbeit - seinem Chef unzufrieden?
Schaut er sich aktiv nach einer anderen Position um?


Das kann ja alles stimmen. Doch möchten Sie Ihren Arbeitgeber so verunsichern. Dies kann für Sie schnell zu Benachteiligungen im Job führen. Dieses Risiko möchten Sie doch eher nicht eingehen.

Doch es gibt nachvollziehbare Gründe, die für ein Zwischenzeugnis sprechen. In den heutigen Zeiten finden die Wechsel der Vorgesetzten häufig schon innerhalb von 3-4 Jahren statt, auch werden immer öfter Firmenteile verlagert, verkauft oder man bekommt im Rahmen von Projektarbeit immer wieder neue Aufgabengebiete zugeteilt.

Wer behält bei dieser Vielfalt der beruflichen Veränderungen noch den Überblick über seine Aufgaben, beruflichen Leistungen und Erfolge? Besonders wichtig wird dieser Fakt, wenn man sich beruflich verändern möchte oder gezwungenermaßen verändern muss.

Deswegen kann es strategisch sinnvoll sein, etwa beim Wechsel in eine andere Abteilung, bei deutlichen Veränderungen der Arbeitsaufgaben am momentanen Arbeitsplatz, einem längeren Auslandseinsatz für die Firma oder bei einem abzusehenden Chefwechsel, die sich bietende Gelegenheit zu nutzen und schriftlich ein Zwischenzeugnis zu verlangen.

Die juristischen Basis sieht so aus: Ohne triftigen Grund oder ohne tarifvertragliche Regelung besteht kein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das Verfahren eine schriftliche Zwischenbeurteilung einzufordern ist nicht immer ganz unproblematisch. Einige Unternehmen sträuben sich, ein Zwischenzeugnis zu erstellen. Denn unter Umständen kann ein Zwischenzeugnis Auswirkungen in einem etwaig später zu führenden Kündigungsrechtsstreit haben.

Strebt ein Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags an, so sollten Sie als Arbeitnehmer parallel zu den Verhandlungen ein Zwischenzeugnis einfordern. Ein sehr wichtiger Anlass für eine Zwischenbewertung ist der Übergang eines Betriebs oder eines Betriebsteiles auf einen anderen Eigentümer.

Weitere Gründe für ein Zwischenzeugnis sind:

•    mehrjähriges Arbeitsverhältnis ohne Mitarbeiterbeurteilung
•    Wechsel des direkten Vorgesetzten
•    Wechsel des Arbeitnehmers in eine andere Abteilung
•    deutliche Veränderung der Arbeitsaufgaben am Arbeitsplatz
•    Beförderung mit neuen Verantwortlichkeiten
•    bevorstehende Elternzeit
•    Zweitstudium als Vollzeitweiterbildung
•    Auslandseinsatz für die Firma
•    Kündigung (auch ein Aufhebungsvertrag) und
•    Entlassung wegen Umstrukturierung oder Insolvenz der Firma
•    Antritt einer längeren Auszeit
•    Änderungen des Aufgabengebiets z.B. eine Freistellung als Betriebsratsmitglied

Nutzen Sie also die Chance auf ein Zwischenzeugnis zur Dokumentation Ihrer beruflichen Leistungen für den Fall, dass Sie sich beruflich verändern möchten oder müssen.