Donnerstag, 22. Oktober 2015

Kündigung erfolgt? Ihre ersten Schritte!

Was tun bei Entlassung? 
 
Ist die Kündigung ausgesprochen müssen Sie schnell handeln und einige wichtige Eckpunkte beachten.

Wenn Sie die Kündigung des Arbeitgebers nicht kampflos hinnehmen wollen, sollten Sie sich wehren. 

Doch Vorsicht: Manager, die den harten Weg des Streits vor Gericht gehen wollen, unterschätzen sehr oft, worauf sie sich einlassen. Der Zeitaufwand und Kosten sind enorm. Oft ist Kooperation statt Konfrontation die bessere Verhaltensregel.

Die Abfindung:

So gilt zum Beispiel eine großzügige Abfindungsregelung als die beste Methode für die Regelung der Trennungsfrage. Für angestellte Führungskräfte gilt die Faustformel: Für jedes Jahr in der Firma kann es zwischen einem halben bis zwei Monatsgehälter brutto als Abfindung.

Arbeitsrechtlicher Beistand durch Fachanwalt:

Sie sollten sich dringend arbeitsrechtlichen Beistand holen. Aber Sie müssen sich beeilen. Der Zeitkorridor für eine Kündigungsschutzklage existiert nur für drei Wochen. Diese Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem Sie das Kündigungsschreiben persönlich erhalten haben oder es im Briefkasten liegt.

Der Gang zur Arbeitsagentur:

Wichtig: Der schnelle Gang zur Arbeitsagentur ist unerlässlich. Laut Gesetz müssen Sie sich drei Monate vor Ende der Kündigungsfrist, bei kürzeren Fristen spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung persönlich bei der Behörde vorsprechen.

Aufhebungsverträge:

Vorsicht: Bei Aufhebungsverträgen droht Ihnen eine Sperrzeit. Ihr Arbeitslosengeld fließt dann erst nach zwölf Wochen, bis dahin zahlt die Arbeitsagentur noch nicht einmal Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.

Bewerbung nach Kündigung:

Ist die Kündigung ausgesprochen oder rechnen Sie fest mit ihr, sollten Sie sich schnell und gezielt am Arbeitsmarkt bewerben. Den größten Erfolg versprechen Bewerbungen, wenn im Rahmen der Kündigung eine 6-12 Monate lange Freistellung von den beruflichen Tätigkeiten vereinbart wird. Sie als Kandidat können sagen, sie bewerben sich aus einem laufenden Beschäftigungsverhältnis.

Am besten ist es, wenn es nach der Kündigung erst gar nicht zur Arbeitslosigkeit und somit zur gefürchteten Lücke im Lebenslauf kommt.

Für die Bewerbungen wird es aber mit jedem Tag der Arbeitslosigkeit schwieriger. In dieser schwierigen Situation kann ein persönlicher Outplacement-Berater, der Sie in dem Prozess der beruflichen Orientierung, Jobsuche, Bewerbung professionell unterstützt, von großem Nutzen sein.