Mittwoch, 26. Februar 2014

Gekündigt als Führungskraft?

Gerade Manager trifft es aktuell immer öfter - die Kündigung. 

Es ist hart, wenn Führungskräfte ihre Anstellung verlieren. Denn mit dem Job verlieren Sie ein Stück berufliche Identität, tägliche Beschäftigung, Einfluss und finanzielle Sicherheit.

Ist die Kündigung ausgesprochen, müssen Sie schnell handeln. Sie sollten die Kündigung des Arbeitgebers nicht kampflos hinnehmen. Dazu sollten sich dringend arbeitsrechtlichen Beistand holen. Aber Sie müssen sich beeilen. Der Zeitkorridor für eine Kündigungsschutzklage existiert nur für drei Wochen. Diese Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem Sie das Kündigungsschreiben persönlich erhalten haben oder es im Briefkasten liegt.

Oft ist die Verhandlung statt der Konfrontation die bessere Verhaltensregel. So gilt zum Beispiel eine großzügige Abfindungsregelung als die beste Methode für die Regelung der Trennungsfrage.

Neben der Höhe der Abfindung geht es um Übernahme der Kosten für eine professionelle Outplacement-Beratung, die Sie bei der beruflichen Neuorientierung, Stellensuche, Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Verhandlung des Arbeitsvertrages unterstützt.